Der Verein
Wir, die Gewerbe - Gemeinschaft Beuel e.V. setzen uns für die Erhöhung der Attraktivität des Standortes Beuel ein. Unser Einsatz erstreckt sich über den gesamten rechtsrheinischen Raum. Wir vertreten die Interessen aller Gewerbetreibenden in den Stadtbezirken 53225, 53227 und 53229 gegenüber Verwaltung und Politik. Die Priorität unserer Arbeit dient der aktiven Stärkung und der langfristigen Erhaltung des Einzelhandels in der Region.
Profitieren auch Sie von der Gewerbe - Gemeinschaft Beuel e.V., die durch ein weitgefächertes informelles und soziales Netzwerk die Vorzüge und Möglichkeiten von Beuel und seinen Gewerbetreibenden steigert. Nutzen Sie die Gelegenheit der aktiven Mitgestaltungsmöglichkeit und dem Mitspracherecht bei der Planung und Umsetzung von standortrelevanten Themen. Machen auch Sie mit und tragen Sie dazu bei, dass wir gemeinsam noch mehr Erfolg haben.
Wir freuen uns auf Sie und hoffen, Sie schon bald als Mitglied begrüßen zu dürfen.
Unser Vorstand
Werner Koch
1. Vorsitzender
Rechtsanwaltskanzlei
Elsa-Brandström-Str. 97, 53227 Bonn
Telefon: 0176 - 80 824 930
Elisabeth Smillie
2. Vorsitzende und Kassiererin
Sparkasse KölnBonn – Geschäftsstelle Beuel
Friedrich-Breuer-Str. 72-78, 53225 Bonn
Telefon: 0221 - 226 33250
Volker Schicht
Schriftführer
Good Connection Schicht GmbH
Lohrbergweg 11, 53227 Bonn
Telefon: 0228 - 479 80 31 | Fax: 0228 - 479 80 37
Judith Blattner
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Auto Thomas GmbH & Co. KG
Königswinterer Str. 444, 53227 Bonn
Telefon: 0228 - 44 91-0 | Fax: 0228 - 44 91-190
Marcus Kissener
Beisitzer
Kisseners Gartenmarkt GmbH
Landgrabenweg 79, 53227 Bonn
Telefon: 0228 - 47 17 08 | Fax: 0228 - 46 46 31
Werner Kaschke
Beisitzer
Beratung Veranstaltungsgastronomie
Lohrbergweg 11, 53227 Bonn
Telefon: 0175 - 593 02 97
Moritz Seibert
Beisitzer
junges theater bonn e.v.
Hermannstr. 50, 53225 Bonn
Telefon: 0228 - 46 36 72 | Fax: 0228 - 69 60 07
Stephan Stöcker
Beisitzer
snmusic event service
Im Gesetz 4, 53227 Bonn
Telefon: 0228 - 79 79 93
Dirk Josten
Beisitzer
Versicherungsbüro Josten
Subdirektion der Ergo Beratung und Vertrieb AG
Obere Wilhelmstr. 16, 53227
Telefon: 0228 – 97 63 1599
Paul Schmäing
Beisitzer
Cafe „das Cultura“
Friedrich-Breuer Str. 55, 53227 Bonn
Telefon: 0228 – 403 877 69
Kemal Ben Bssissa-Bechir
Beisitzer
El Horizonte – Bistro
Konrad-Adenauer-Platz 16, 53225 Bonn
Telefon: 0228 – 41 03 181
Engagement der Gewerbe - Gemeinschaft Beuel e.V.
Die Gewerbe - Gemeinschaft Beuel ist die Interessensvertretung aller Gewerbetreibenden in den
Stadtbezirken 53225, 53227, 53229 gegenüber Verwaltung und Politik.
Die Gewerbe - Gemeinschaft steht für:
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Einsatz für den gesamten rechtsrheinischen Raum
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Stärkung des Einzelhandels in der Region und Verhinderung von unattraktiven Billigläden
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Kritische Begleitung der Ansiedlungspolitik im rechtsrheinischen Raum
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Lobbyarbeit zugunsten unserer Mitglieder
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Erhöhung der Attraktivität des Standortes Beuel
Unsere aktuellen Themen:
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Verkehrssituation im rechtsrheinischen Bereich (Verbesserung der Infrastruktur, Ausbau des Beueler Bahnhofs (S13), Anschluss der Maarstraße an die Autobahn etc.)
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strukturelle und bauliche Maßnahmen (Entwicklung der Oberen Wilhelmstraße, Ansiedlung von Gewerbebetrieben etc.)
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Stärkung des Beueler Zentrums (Belebung des Rathausplatzes) und Weiterentwicklung des Gewerbegebiets Beuel-Ost
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Kooperation mit angrenzenden Gewerbegemeinschaften
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Organisation des Bürgerfestes und des Frühlingsfestes
Jahreshauptversammlung und Vorstandswahl
Das höchste beschlussfassende Gremium der Gewerbe-Gemeinschaft ist, wie es die Vereinssatzung vorschreibt, die Jahreshauptversammlung. Dort hat der Vorstand Rechenschaft über seine geleistete Arbeit abzulegen und stellt sich der Kritik seiner Mitglieder.
Neben dem Rechenschaftsbericht und den vereinsüblichen Formalien, gehört zur Jahreshauptversammlung aber auch immer ein inhaltlicher Teil. Entweder lädt der Vorstand externe Experten oder lokale Politiker zu einem Meinungsaustausch ein, oder er legt Diskussions- und Beschlussvorlagen vor, die dann intensiv beraten werden und worüber dann auch abgestimmt werden kann.
Darüber hinaus ist es die Aufgabe der Jahresmitgliederversammlung alle zwei Jahre den Vorstand entweder in seinem Amt zu bestätigen oder neue Vorstandsmitglieder zu wählen. Der Vorstand besteht insgesamt aus 10 Mitgliedern, wobei aber nicht immer zwingend alle Vorstandsposten besetzt sein müssen.
Stammtische und Arbeitskreise
Die Beueler Gewerbe - Gemeinschaft ist kein Insiderclub, der ausschließlich von den Aktivitäten des Vorstandes lebt, auch die Mitglieder beteiligen sich aktiv am Vereinsleben.
Alle Mitglieder werden in regelmäßigen Abständen zu einem sogenannten Stammtisch eingeladen, wo sie sich dann untereinander austauschen können aber auch über bestimmte politische und strukturelle Themen diskutieren und entscheiden können. Zu den Stammtischen werden manchmal auch externe Sachverständige bzw. Experten oder Politiker und/oder Mitarbeiter der Stadt- und Bezirksverwaltung eingeladen, um über bestimmte Entwicklungen und Planungen zu berichten.
Die Treffpunkte zum Stammtisch sind unterschiedlich, manchmal trifft man sich in einem Lokal oder Saal, manchmal aber auch in anderen Räumlichkeiten von Mitgliedern. Auf diese Art und Weise lernen die Mitglieder der GGB auch mal die Räumlichkeiten der anderen Mitglieder kennen.
Neben den regelmäßigen Stammtischen, werden zu bestimmten Themen Arbeitskreise gegründet. Diese haben dann in der Regel die Funktion und Aufgabe sich mit bestimmten zeitlich und thematisch einzugrenzende Themen und Aufgaben zu befassen und entsprechende Vorschläge zu präsentierten. Die Arbeitskreise werden in der Regel vom Vorstand einberufen und von einem Mitglied des Vorstandes geleitet, beteiligen können sich aber alle Mitglieder der Gewerbe - Gemeinschaft.
Satzung der Gewerbe - Gemeinschaft Beuel e.V.
§ 1 Name, Sitz und Rechtsform
Der Verein führt den Namen Gewerbe - Gemeinschaft Beuel e.V. und hat seinen Sitz in Bonn. Er soll in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Bonn eingetragen werden.
§ 2 Vereinszweck
- Zweck des Vereins ist die Förderung des Wirtschaftsraumes Beuel, für dessen wirtschaftliche Belange der Verein gegenüber der Öffentlichkeit eintritt.
- Der Verein informiert über Tatsachen und Ereignisse, die insbesondere für Handel und Gewerbe in Beuel von Interesse sind. Zur Förderung des allgemeinen Wohlergehens und zur Verbesserung der Anziehungskraft des Stadtbezirks Beuel kann der Verein entsprechende Werbeveranstaltungen und Aktionen durchführen.
- Der Verein ist parteipolitisch unabhängig. Die Tätigkeit des Vereins ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet. Eine Gewinnerzielung ist nicht beabsichtigt. Etwaige Gewinne dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke Verwendung finden.
§ 3 Aufnahme von Mitgliedern
- Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die zur Berufsgruppe Handel, Handwerk, Gewerbe und Freiberufler in Beuel gehört. Ehemalige Gewerbetreibende, die aus Altersgründen nicht mehr beruflich tätig sind, können ebenfalls Mitglied sein.
- Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Gegen einen ablehnenden Beschluß ist Berufung an die nächste Mitgliederversammlung zulässig; diese entscheidet endgültig.
- Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Aufnahmebeschluß des Vorstandes bzw. der Mitgliederversammlung.
§ 4 Ende der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, durch Ausschluß, durch Betriebs- bzw. Unternehmensauflösung oder durch Tod.
- Der Austritt kann nur durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen.
- Über den Ausschluß eines Mitgliedes entscheidet die Mitgliederversammlung
mit einer Mehrheit von 2/3. Ein Ausschlußgrund ist insbesondere
gegeben, wenn ein Mitglied vorsätzlich dem Vereinszweck zuwiderhandelt
oder in sonstiger Weise gegen die Interessen des Vereins, sowie gegen rechtmäßige
Beschlüsse und Anordnungen der Vereinsorgane handelt. - Ist ein Mitglied trotz zweifacher Mahnung länger als 1 Jahr mit der Zahlung des Beitrages im Rückstand, so kann der Vorstand mit einfacher Mehrheit den Ausschluß des Mitgliedes beschließen.
§ 5 Organe
Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§ 6 Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand einberufen und findet mindestens einmal jährlich im zweiten Quartal statt. Dazu sind alle Mitglieder unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen schriftlich einzuladen. In dem Einladungsschreiben ist die Tagesordnung anzugeben.
- Jedes Mitglied kann unter Einhaltung einer Frist von einer Woche Anträge zur Ergänzung bzw. Änderung der Tagesordnung stellen. Von diesen Anträgen braucht den Mitgliedern vor der Versammlung keine Kenntnis gegeben zu werden. Lehnt der Vorstand die Aufnahme eines Antrages in die Tagesordnung ab, kann der Antragsteller die Entscheidung darüber von der Mitgliederversammlung verlangen.
- Der Mitgliederversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
- Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes und Genehmigung des Rechnungsabschlusses
- Entgegennahme des Berichtes der Rechnungsprüfer
- Entlastung des Vorstandes
- Die Wahl der Mitglieder des Vorstandes
- Die Wahl der Rechnungsprüfer
- Die Entscheidung über den Ausschluß einer Mitgliedschaft
- Die Beschlußfassung über Satzungsänderungen
- Beschlußfassung über die Höhe des Beitrages
- Beschlußfassung über die Auflösung des Vereins
- Widerruf der Bestellung von Vorstandsmitgliedern
- Berufung gegen den Beschluß des Vorstandes, die Aufnahme eines neuen Mitgliedes zu verweigern.
- Die Mitgliederversammlung faßt ihre Beschlüsse, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Je Mitglied kann nur ei-ne Stimme abgegeben werden.
- Zu Satzungsänderungen und zur Auflösung des Vereins ist eine Stimmenmehrheit von ¾ der erschienenen, gültig abstimmenden Mitglieder erforderlich, zum Ausschluß eines Mitgliedes eine Mehrheit von 2/3.
- Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Schriftführer und dem die Versammlung leitenden Vorsitzenden zu unterzeichnen ist.
- Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn der Vorstand dies für erforderlich hält oder wenn mindestens 1/10 der Mitglieder die Einberu-fung verlangt.
§ 7 Vorstand
- Der Vorstand besteht aus:
- dem ersten Vorsitzenden
- dem zweiten Vorsitzenden
- dem Schriftführer
- dem Kassierer
- dem Referenten für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie bis zu 6 Beisitzern.
- Mitglieder des Vorstandes können nur natürliche Personen sein, die Mitglieder des Vereins sind oder die ein Mitglied als Inhaber, Teilhaber, Geschäftsführer, Vorstand, Prokurist oder in anderer juristischer Weise vertreten.
- Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten und dem zweiten Vorsit-zenden. Die gesetzliche Vertretung obliegt ihnen in der Weise, daß sie beide gemeinsam den Verein vertreten. Die weiteren Vorstandsmitglieder gehören dem vereinsinternen Vorstand an und sind nicht vertretungsberechtigt.
- Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Er bleibt jedoch solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Die Wiederwahl des Vorstandes ist möglich.
§ 8 Aufgaben des Vorstandes
- Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins im Rahmen der Satzung.
- Der 1. Vorsitzende führt den Vorsitz in der Mitgliederversammlung und im Vorstand.
- Der Vorstand entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit. Über sämtliche Beschlüsse des Vorstandes ist ein Protokoll zu führen.
- Zur Erfüllung besonderer Aufgaben des Vereins oder zur Unterstützung des Vorstandes können durch den Vorstand Ausschüsse gebildet werden.
§ 9 Geschäftsjahr
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 10 Mitgliedsbeiträge
Von den Mitgliedern werden Jahresbeiträge erhoben, die auf Wunsch des Mitgliedes auch quartalsmäßig gezahlt werden können. Höhe und Fälligkeit der Beiträge werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.
§ 11 Verwendung der Mittel
- Die dem Verein zur Verfügung stehenden Mittel sind zur Erfüllung des Vereinszwecks einzusetzen.
- Der geschäftsführende Vorstand hat gegenüber der ordentlichen Mitgliederversamm-lung über die Verwendung der Mittel Rechenschaft abzulegen. Nach Ablauf eines Geschäftsjahres wird die Mittelverwendung durch zwei von der Mitgliederversammlung jährlich neu zu wählende, ehrenamtlich tätige Rechnungsprüfer überprüft.
§ 12 Auflösung des Vereins
- Die Mitgliederversammlung kann mit einer Mehrheit von ¾ ihrer Stimmen die Auflösung des Vereins beschließen. In dem Beschluß ist gleichzeitig anzugeben, wer zum Liquidator bestellt wird. Fehlt diese Angabe, ist der 1. Vorsitzende Liquidator.
- Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden, bei deren Einberufung die Auflösung als Tagesordnungspunkt angekündigt war.
- Das nach Tilgung der Verbindlichkeiten verbleibende Vereinsvermögen fällt bei Auflösung des Vereins der Stadt Bonn zu, mit der Auflage, das Vermögen zugunsten bedürftiger Bürger von Bonn-Beuel zu verwenden.
Fassung: Mai 2002