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Ring der Steuerzahler e.V. Lohnsteuerhilfeverein
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Wir erstellen im Rahmen einer Mitgliedschaft und gem. § 4 Nr. 11 StBerG
Ihre Steuererklärung grundsätzlich bei Einkünften und Bezügen aus nicht selbständiger Arbeit, gesetzlichen Renten, Versorgungsbezügen, Unterhaltsleistungen, Arbeitslosen- und Krankengeld.
Eingeschränkt auch bei Einkünften aus Kapitalvermögen, privaten Veräußerungsgeschäften, Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und Sonstigen Einkünften sofern diese zusätzlichen Einnahmen 13.000,-- € (26.000,-- € im Falle der Zusammenveranlagung) nicht übersteigen und keine Umsatzsteuerpflicht besteht.
Unser Beraterteam freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme.Lage Kontakt Öffnungszeiten Hermannstr. 17 Tel. 0228 - 97638270 Mo. - Do. : 10 Uhr – 18 Uhr 53225 Fax. 0228 - 97638271 Freitags: 10 Uhr bis 16 Uhr Bonn Mobil --- Samstags: --- Sonst. ---